Rechtsanwälte mehrheitlich gegen weitere Fachanwaltschaften
Die Zahl der Rechtsgebiete, für die ein Rechtsanwalt einen Fachanwaltstitel erwerben kann, hat in den letzten Jahren stark zugenommen: Bis 2003 gab es lediglich sieben Fachanwaltsgebiete, mittlerweile hat die Satzungsversammlung – das „Parlament der Anwaltschaft“ – in der Fachanwaltsordnung 20 Fachanwaltschaften geschaffen. Das Meinungsbild der Anwälte zur Schaffung neuer Fachanwaltschaften hat sich stark gewandelt – eine deutliche Mehrheit der Rechtsanwälte lehnt nach einer repräsentativen Befragung des Soldan Instituts weitere Fachanwaltschaften ab.
Weiteres zu diesem Thema in unserer -»Pressemeldung vom 2. Februar 2010

