Anwälte mehrheitlich für die Beibehaltung eines berufsspezifischen Werberechts
Eine deutliche Mehrheit der Anwaltschaft (65%) ist der Auffassung, dass es in Zukunft in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der anwaltlichen Berufsordnung (BORA) weiterhin berufsspezifische Regelungen des Werberechts geben sollte. Nur 31% der Rechtsanwälte sind der Meinung, dass werberechtliche Fragen der Anwaltschaft ausschließlich nach Maßgabe des allgemeinen Wettbewerbsrechts beurteilt werden sollten.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer -»Pressemitteilung vom 15. März 2010

