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Dienstag, 7. September 2010
16.03.10 10:46

Anwälte mehrheitlich für die Beibehaltung eines berufsspezifischen Werberechts

 

Eine deutliche Mehrheit der Anwaltschaft (65%) ist der Auffassung, dass es in Zukunft in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der anwaltlichen Berufsordnung (BORA) weiterhin berufsspezifische Regelungen des Werberechts geben sollte. Nur 31% der Rechtsanwälte sind der Meinung, dass werberechtliche Fragen der Anwaltschaft ausschließlich nach Maßgabe des allgemeinen Wettbewerbsrechts beurteilt werden sollten.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer -»Pressemitteilung vom 15. März 2010


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