Vergütungsvereinbarungen deutscher Rechtsanwälte
Inhalt:
Die vom Gesetzgeber vorangetriebene Deregulierung des anwaltlichen Vergütungsrechts, die zur Aufhebung der gesetzlichen Gebührenvorschriften für die anwaltlichen Tätigkeitsfelder der außergerichtlichen Beratung und der Begutachtung zum 1. Juli 2006 geführt hat, ist für die Anwaltschaft von weitreichender Bedeutung. Stärker als in der Vergangenheit muss sich der Berufsstand mit den rechtstatsächlichen, betriebswirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen des Vergütungsthemas auseinandersetzen: Welche Preise und Vergütungsmodelle sind am Markt anwaltlicher Rechtsdienstleistungen üblich, wie werden Anwaltshonorare kalkuliert und gegenüber den Mandanten kommuniziert? Wie betreibt der Wettbewerb Forderungsmanagement und Liquiditätssteuerung, wie ist das Verhältnis zu den Rechtsschutzversicherungen?
Auf diese und weitere Fragen zur Vergütungspraxis der deutschen Anwaltschaft gibt die Studie auf der Basis der detaillierten Angaben von mehr als 1.000 zufällig ausgewählten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die zwischen März und Mai 2005 schriftlich befragt wurden, Antwort. Der Forschungsbericht ist Erkenntnisquelle für Rechtsanwälte, Gerichte und Kammern, die Entscheidungen über Preisfindung, Üblichkeit und Angemessenheit der anwaltlichen Vergütung treffen müssen.
Zentrale Ergebnisse der Untersuchung sind:
Das Prinzip der Quersubventionierung versagt bei der Mehrheit der befragten Rechtsanwälte und benachteiligt auf dem inzwischen stark segmentierten Anwaltsmarkt kleine sowie nicht auf Gewerbemandate orientierte Kanzleien.
74% der Befragten rechnen Mandate auch auf der Grundlage von Vergütungsvereinbarungen ab. Vor allem große und mit Gewerbemandaten arbeitende Sozietäten wenden Vergütungsvereinbarungen an.
Die Preisfindung orientiert sich vor allem an der fachlichen Schwierigkeit des Mandats sowie an den Praxiskosten und dem RVG. Seltener werden die Preise des Wettbewerbers bei der Kalkulation zu Rate gezogen.
Das am häufigsten angewendete Vergütungsmodell ist das Stundenhonorar. Je größer die Kanzlei, desto häufiger wird auf diese Methode zurückgegrifen.
Die Studie wurde im Mai 2006 als 3. Band der Forschungsberichte des Soldan Instituts für Anwaltmanagement unter dem Titel "Vergütungsvereinbarungen deutscher Rechtsanwälte. Eine empirische Untersuchung der Vergütungspraxis der deutschen Anwaltschaft" beim Deutschen Anwaltverlag veröffentlicht und kostet im Buchhandel 15,- EUR.
»Forschungsbericht zu diesem Thema
»Summary des Forschungsberichts im Download-Bereich
Pressemitteilungen zu diesem Thema:
Soldan Institut befragt mehr als 5.000 Rechtsanwälte zu anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen, vom 14. April 2005
Soldan Institut für Anwaltmanagement über anwaltliche Erfolgshonorare, vom 3. Januar 2006
Soldan Institut für Anwaltmanagement über anwaltliche Verrechnungsstellen, vom 01. Februar 2006
Soldan Institut für Anwaltmanagement über die Bedeutung der Rechtsschutzversicherungen für deutsche Kanzleien, vom 08. März 2006
Soldan Institut für Anwaltmanagement über Vergütungsabkommen mit Rechtsschutzversicherungen, vom 31. März 2006
Soldan Institut für Anwaltmanagement stellt Studie zu Vergütungsvereinbarungen deutscher Anwälte auf dem 57. Anwaltstag in Köln vor, vom 23. Mai 2006
Soldan Institut für Anwaltmanagement über die Funktionsfähigkeit der Quersubventionierung, vom 19. Juni 2006
Soldan Institut für Anwaltmanagement über die Stundensätze in deutschen Anwaltskanzleien, vom 12. Juli 2006
Soldan Institut für Anwaltmanagement über die Abrechnung von Zeithonoraren, vom 22. September 2006
Soldan Institut für Anwaltmanagement über Vergütungsvorschüsse deutscher Rechtsanwälte, vom 6. November 2006

